Aus­schluss­klau­seln defi­nie­ren Risi­ken oder Scha­dens­ar­ten, die aus­drück­lich vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sind. Die­se Rege­lun­gen sind ein wich­ti­ger Bestand­teil der AVB. Typi­sche Aus­schlüs­se sind z. B. Kriegs­schä­den, vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te Schä­den oder Natur­ka­ta­stro­phen bei bestimm­ten Poli­cen. Aus­schlüs­se soll­ten vor Ver­trags­ab­schluss sorg­fäl­tig geprüft werden.