Ausschlussklauseln definieren Risiken oder Schadensarten, die ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Diese Regelungen sind ein wichtiger Bestandteil der AVB. Typische Ausschlüsse sind z. B. Kriegsschäden, vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Naturkatastrophen bei bestimmten Policen. Ausschlüsse sollten vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden.