Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung bie­tet im Gegen­satz zur all­ge­mei­nen Unfall­ver­si­che­rung nur Ver­si­che­rungs­schutz bei Unfäl­len in Ver­bin­dung mit dem Füh­ren eines ver­si­cher­ten Kraft­fahr­zeu­ges. Da nur der so defi­nier­te Aus­schnitt aller denk­ba­ren Lebens­be­rei­che ver­si­chert ist, bewer­tet Stif­tung Waren­test den Abschluss einer Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung als über­flüs­sig, da die Risi­ken, die durch solch eine Poli­ce abge­deckt sind, bereits durch ande­re Ver­si­che­run­gen (z. B. die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, Unfall­ver­si­che­rung oder die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung) abge­si­chert sind.