Eine D&O-Ver­si­che­rung, auch bekannt als Mana­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, ist eine Ver­si­che­rung, die Geschäfts­füh­rer einer Fir­ma vor per­sön­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken schützt. Die­se Art von Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten ab, die ent­ste­hen, wenn ein Geschäfts­füh­rer wegen Fehl­ver­hal­tens oder unethi­schen Han­delns von Drit­ten ver­klagt wird.

In der heu­ti­gen Welt der Unter­neh­mens­füh­rung sind Geschäfts­füh­rer immer wie­der von Kla­gen bedroht, ins­be­son­de­re wenn es um wirt­schaft­li­che Ent­schei­dun­gen geht. Selbst wenn die Kla­ge unbe­grün­det ist, kön­nen die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung eines Geschäfts­füh­rers enorm sein. Eine D&O-Ver­si­che­rung hilft, die­se Kos­ten zu tra­gen und die finan­zi­el­le Belas­tung für den Geschäfts­füh­rer zu verringern.

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von D&O-Ver­si­che­run­gen, die für ver­schie­de­ne Unter­neh­mens­grö­ßen und ‑bran­chen geeig­net sind. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten nur Deckung für die Ver­tei­di­gungs­kos­ten im Fal­le einer Kla­ge, wäh­rend ande­re auch Scha­den­er­satz­leis­tun­gen umfas­sen, falls der Geschäfts­füh­rer oder die Fir­ma tat­säch­lich schul­dig befun­den wird.

Ein wich­ti­ger Aspekt bei der Aus­wahl einer D&O-Ver­si­che­rung ist die Deckung für “ver­tei­di­gungs­be­ding­te Schä­den”. Dies bezieht sich auf die Kos­ten, die ent­ste­hen, wenn ein Geschäfts­füh­rer in einem Ver­fah­ren zur Ver­tei­di­gung auf­kom­men muss, auch wenn er oder sie schluss­end­lich frei­ge­spro­chen wird. Eini­ge Ver­si­che­run­gen decken die­se Kos­ten nicht ab, was für den Geschäfts­füh­rer oder die Fir­ma finan­zi­ell belas­tend sein kann.

Es ist wich­tig, dass Geschäfts­füh­rer sich bewusst machen, dass sie auch im Fal­le einer unbe­grün­de­ten Kla­ge per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ken tra­gen. Eine D&O-Ver­si­che­rung bie­tet Schutz vor die­sen Risi­ken und hilft, finan­zi­el­le Belas­tun­gen zu ver­rin­gern. Unter­neh­men soll­ten daher in Erwä­gung zie­hen, ihren Geschäfts­füh­rer eine D&O-Ver­si­che­rung anzu­bie­ten, um sie vor mög­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken zu schützen.

In vie­len Fäl­len kann es sinn­voll sein eine D&O-Ver­si­che­rung zu ver­ein­ba­ren. Bist du Geschäfts­füh­rer oder Mit­glied eines Organs eines Unter­neh­mens (z. B. Vor­stands­mit­glied) bie­tet sich solch eine Mana­ger-Haft­pflicht an um gegen die Fol­gen zivil­recht­li­cher Ver­ant­wort­lich­keit geschützt zu sein.