Semi­na­re ver­mit­teln Wis­sen und geben Tipps für den Beruf oder die per­sön­li­che Ent­wick­lung. Bei einer Teil­nah­me fal­len Kos­ten für das Semi­nar selbst sowie ggf. für die Anrei­se und Über­nach­tung an. Kannst du das Semi­nar dann nicht besu­chen (z. B. aus gesund­heit­li­chen Grün­den), greift die Semi­nar­ver­si­che­rung. Die Kos­ten für das Semi­nar und die Rei­se­leis­tun­gen wer­den Ihnen erstattet.

In die­sen Fäl­len soll­te eine gute Semi­nar­ver­si­che­rung dir dei­ne enstan­de­ne Kos­ten (z. B. Semi­nar­ge­büh­ren, An-/Ab­rei­se­kos­ten, Über­nach­tungs­kos­ten) erstatten

  • Sie müs­sen ein/e Seminar/Seminarreihe (z. B. aus gesund­heit­li­chen Grün­den) abbre­chen oder kurz­fris­tig ganz absagen.
  • Sie kom­men wegen der ÖPNV zu spät und hat­ten dadurch Mehr­kos­ten und/oder zusätz­li­che Verpflegungskosten.
  • Absa­ge des/der Seminars/Seminarreihe von Ver­an­stal­ter­sei­te aus