Eine Gewer­be­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Unter­neh­mer und Selbst­stän­di­ge uner­läss­lich, um sich vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che Drit­ter zu schüt­zen. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch das Unter­neh­men oder des­sen Mit­ar­bei­ter ver­ur­sacht wer­den, zum Bei­spiel bei Ver­let­zun­gen von Kun­den oder Schä­den an frem­den Gegenständen.

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te indi­vi­du­ell auf das Unter­neh­men abge­stimmt wer­den, um aus­rei­chen­den Schutz zu bie­ten. Eine zu gerin­ge Ver­si­che­rungs­sum­me kann im Scha­dens­fall zu uner­war­te­ten finan­zi­el­len Belas­tun­gen führen.

Es lohnt sich, ver­schie­de­ne Ange­bo­te von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zu ver­glei­chen, um die bes­ten Kon­di­tio­nen für das eige­ne Unter­neh­men zu fin­den. Auch die Mög­lich­keit, Zusatz­leis­tun­gen wie zum Bei­spiel den Schutz vor Cyber-Angrif­fen oder die Absi­che­rung von Pro­dukt­haf­tungs­an­sprü­chen in der Gewer­be­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu inte­grie­ren, soll­te in Betracht gezo­gen werden.

Fazit: Eine Gewer­be­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet Unter­neh­mern und Selbst­stän­di­gen Schutz vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Scha­dens­er­satz­an­sprü­che Drit­ter. Es lohnt sich, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen und indi­vi­du­ell auf das Unter­neh­men abge­stimm­te Ver­si­che­rungs­sum­men und Zusatz­leis­tun­gen in Betracht zu ziehen.