In der Unfall­ver­si­che­rung gibt es spe­zi­el­le Leis­tun­gen, die die Kos­ten für Ret­tungs- und Ber­gungs­maß­nah­men im Fal­le eines Unfalls abde­cken. Die­se Maß­nah­men kön­nen bei­spiels­wei­se die Ber­gung von Per­so­nen aus einem Fahr­zeug nach einem Auto­un­fall oder die Ret­tung von Per­so­nen aus schwie­ri­gem Gelän­de nach einem Wan­ders- oder Win­ter­sport­un­fall umfassen.

Die Kos­ten für Ret­tungs- und Ber­gungs­maß­nah­men kön­nen sehr schnell die 10.000 € Gren­ze über­stei­gen und sind oft nicht von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung oder der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung abge­deckt. Des­halb ist es wich­tig, dass man in sol­chen Fäl­len abge­si­chert ist und sich kei­ne finan­zi­el­len Sor­gen machen muss.

Die Leis­tun­gen für Ret­tungs- und Ber­gungs­kos­ten sind in der Regel in die Unfall­ver­si­che­rung inte­griert und kön­nen in der Poli­ce indi­vi­du­ell abge­schlos­sen wer­den. Es ist jedoch rat­sam, sich vor Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung genau über die Leis­tun­gen und die Höhe der Ret­tungs- und Ber­gungs­kos­ten zu infor­mie­ren und die­se gege­be­nen­falls anzupassen.

Ins­ge­samt ist es wich­tig, dass man im Fal­le eines Unfalls gut abge­si­chert ist und sich kei­ne finan­zi­el­len Sor­gen machen muss. Mit einer Unfall­ver­si­che­rung, die auch die Kos­ten für Ret­tungs- und Ber­gungs­maß­nah­men abdeckt, ist man auf der siche­ren Seite.