Der Versicherungsfuzzi

okklu­sal

Über­setzt bedeu­tet die­ser Begriff soviel wie “ver­schlie­ßend” bzw. “einen Ver­schluss bil­dend” und wird in der Zahn­me­di­zin aus­schließ­lich für Zäh­ne mit einer Kau­flä­che, sprich die Backen­zäh­ne, ver­wen­det. Es han­delt sich dabei um Orts- und Rich­tungs­be­zeich­nung in Bezug auf die Kau­flä­che eines Zah­nes. Sie kann sich auf nur einen Zahn oder eine gan­ze Zahn­rei­he beziehen.

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