Der Versicherungsfuzzi

Frei­stel­lung

Frei­stel­lung bezeich­net den Zustand, in dem ein Ver­si­che­rungs­ver­trag ruhend gestellt wird, ohne dass Bei­trä­ge gezahlt wer­den müs­sen. Die Ver­si­che­rungs­de­ckung ruht dann eben­falls, kann aber spä­ter wie­der akti­viert werden.

Die mobile Version verlassen