Freistellung bezeichnet den Zustand, in dem ein Versicherungsvertrag ruhend gestellt wird, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen. Die Versicherungsdeckung ruht dann ebenfalls, kann aber später wieder aktiviert werden.
Freistellung bezeichnet den Zustand, in dem ein Versicherungsvertrag ruhend gestellt wird, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen. Die Versicherungsdeckung ruht dann ebenfalls, kann aber später wieder aktiviert werden.