Deliktunfähigkeit liegt bei Personen vor, die rechtlich nicht für Schäden haftbar gemacht werden können – z. B. Kinder unter 7 Jahren oder Personen mit bestimmten geistigen Einschränkungen. In solchen Fällen greift keine reguläre Haftpflichtversicherung. Spezielle Zusatzbausteine können dennoch Schutz bieten, wenn deliktunfähige Personen Schäden verursachen.