Der Versicherungsfuzzi

Bezugs­be­rech­tig­ter

Der Bezugs­be­rech­tig­te ist mit dem Begüns­tig­ten iden­tisch: Die­je­ni­ge Per­son, die im Leis­tungs­fall eine Ver­si­che­rungs­sum­me oder ‑leis­tung erhält. Bei Lebens­ver­si­che­run­gen kann dies eine drit­te Per­son (z. B. Ehe­part­ner) sein. Die Benen­nung erfolgt beim Ver­trags­ab­schluss oder spä­ter durch Änderungsmitteilung.

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