Der Bezugsberechtigte ist mit dem Begünstigten identisch: Diejenige Person, die im Leistungsfall eine Versicherungssumme oder ‑leistung erhält. Bei Lebensversicherungen kann dies eine dritte Person (z. B. Ehepartner) sein. Die Benennung erfolgt beim Vertragsabschluss oder später durch Änderungsmitteilung.