Das Besichtigungsrecht erlaubt es dem Versicherer, das versicherte Objekt vor Vertragsabschluss oder nach einem Schaden zu besichtigen. Dadurch können Risiken besser eingeschätzt oder Schadenursachen geklärt werden. Der Versicherungsnehmer muss den Zugang ermöglichen. Die Verweigerung kann zur Leistungsverweigerung führen.