Beitragsrückerstattungen erfolgen, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen beansprucht wurden. Dieses Prinzip findet sich vor allem in der privaten Krankenversicherung oder bei Unfallversicherungen. Versicherer belohnen so kostenbewusstes Verhalten ihrer Kunden. Die Höhe kann variieren und ist vertraglich geregelt.