Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze des Einkommens, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung) berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird beitragsfrei gestellt. Sie ändert sich jährlich und ist besonders für die Entscheidung zwischen GKV und PKV relevant.