Der Versicherungsfuzzi

Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze

Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze ist die Ober­gren­ze des Ein­kom­mens, bis zu der Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung (Kranken‑, Pflege‑, Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung) berech­net wer­den. Ein­kom­men ober­halb die­ser Gren­ze wird bei­trags­frei gestellt. Sie ändert sich jähr­lich und ist beson­ders für die Ent­schei­dung zwi­schen GKV und PKV relevant.

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