Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif in der privaten Krankenversicherung, der seit 2009 verfügbar ist. Er soll eine Grundversorgung gewährleisten, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Die Beiträge sind einkommensabhängig und es besteht Kontrahierungszwang, d. h., jeder Antragsteller muss aufgenommen werden.