Die Ausfalldeckung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Schäden, wenn der eigentliche Schädiger nicht zahlen kann und selbst keine Haftpflichtversicherung hat. Diese Zusatzoption wird z. B. in privaten Haftpflichtversicherungen angeboten und greift bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig: Oft gelten Mindestschadenssummen.