Der Versicherungsfuzzi

Aus­fall­de­ckung

Die Aus­fall­de­ckung schützt den Ver­si­che­rungs­neh­mer vor finan­zi­el­len Schä­den, wenn der eigent­li­che Schä­di­ger nicht zah­len kann und selbst kei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung hat. Die­se Zusatz­op­ti­on wird z. B. in pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ange­bo­ten und greift bei Per­so­nen­schä­den, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Wich­tig: Oft gel­ten Mindestschadenssummen.

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