Der Begriff „Abhandenkommen“ bezeichnet den Verlust einer versicherten Sache, insbesondere durch Diebstahl oder unbekannte Weise. In vielen Sachversicherungen, wie Hausrat- oder Kaskoversicherung, ist das Abhandenkommen unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Wichtig ist die Abgrenzung zu „Vergessen“ oder „Verlieren“, was oft nicht versichert ist.